Wohnungsbauprämie: Ab 2021 gibt es mehr Geld

eingestellt von Jonas Simon am 12. Januar 2021

Wohnungsbauprämie: Ab 2021 gibt es mehr Geld

Gute Nachrichten für Eigenheim-Sparer: Mit der neuen Wohnungsbauprämie gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für viele, die für ihre eigenen vier Wände sparen. Die Förderung kann sowohl für den Bau oder Kauf, als auch für die Renovierung oder Modernisierung einer vorhandenen Immobilie eingesetzt werden. Außerdem werden künftig mehr Menschen in Deutschland in den Genuss der Eigenheimförderung kommen. Hier finden Sie Antworten der LBS auf die wichtigsten Fragen zur verbesserten Wohnungsbauprämie.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten Einkommensgrenzen, die mit der Verbesserung der Förderung ab 2021 deutlich angehoben wurden. Dadurch kommen mehr Menschen in den Genuss der staatlichen Zulage. Jetzt Prämie berechnen.

Wie viel Wohnungsbauprämie bekomme ich?

Wenn Sie im Jahr bis zu 700 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen, erhalten Sie ab 2021 eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent auf diese Sparsumme – also bis zu 70 Euro. Für Verheiratete liegt der förderfähige Betrag mit 1400 Euro doppelt so hoch. Die verbesserte Wohnungsbauprämie bringt in diesem Fall 140 Euro pro Jahr. In beiden Fällen sind dies über 50 Prozent mehr als bisher. Im derzeitigen Zinstief ist das eine besonders wertvolle Förderung.

Wofür kann ich die verbesserte Wohnungsbauprämie verwenden?

Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Einzige Ausnahme: Junge Leute unter 25 Jahren können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in seinem Leben Anspruch nehmen.

Wenn Sie unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchten, kommen Sie ebenfalls in den Genuss der verbesserten Wohnungsbauprämie, in diesem Fall mit einem Bauspar-Kombikredit: Sie schließen eine Vorfinanzierung ab, die Sie zunächst nicht tilgen müssen. Stattdessen fließen Ihre Einzahlungen inklusive der Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls der Arbeitnehmersparzulage als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag. Dieser löst dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ab. Die Einzahlungen auf den Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie. Bislang lagen diese bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro für Singles und 51.200 Euro für Verheiratete. Ab 2021 steigen die Grenzen auf 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro. Wichtig zu wissen: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können noch dazu gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden noch mehrere Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen zum Beispiel die Werbungskosten, bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid.

Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Zu Beginn jedes Jahres erhalten alle Bausparkunden der LBS automatisch einen Wohnungsbauprämien-Antrag für das Vorjahr. Diesen Antrag einfach ausfüllen und unterschrieben bei Ihrer Bausparkasse einreichen. Die Wohnungsbauprämie können Sie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.